Im Islam ist der Schutz des Lebens ein zentrales Gebot. Eine Abtreibung ist grundsätzlich nicht erlaubt, außer in Ausnahmefällen.
Wenn durch die Schwangerschaft das Leben der Mutter in Gefahr gerät, ist eine Abtreibung erlaubt. Auch wenn das Kind infolge einer Vergewaltigung gezeugt wurde und das Austragen für die Mutter eine unzumutbare seelische Belastung darstellt, kann eine Abtreibung in Erwägung gezogen werden. In solchen Ausnahmefällen darf nach Ansicht der meisten Gelehrten eine Abtreibung bis zur 12. Schwangerschaftswoche vorgenommen werden.
Im Koran heißt es: „Allah gibt das Leben, und Allah nimmt das Leben.“ Damit gilt jedes Kind von Anfang an als Geschöpf Gottes und muss geschützt werden. Im Koran steht außerdem: „Dann erschufen Wir den Tropfen zu einem Anhängsel, dann das Anhängsel zu einem Klumpen, dann den Klumpen zu Knochen, und Wir bekleideten die Knochen mit Fleisch. Dann brachten Wir ihn als eine andere Schöpfung hervor...“ (Koran 23:14). Viele Gelehrte sehen in der Formulierung „als eine andere Schöpfung hervorbringen“ den Hinweis auf das Einhauchen der Seele in den Körper des heranwachsenden Babys. Die ungefähre Zeit des Einhauchens der Seele wird auf 120 Tage nach der Zeugung des Kindes geschätzt.